Schwammerl Saison – Eierschwammerl, Pilze und mehr

Schwammerl Saison

Manche Regionen Österreichs gelten als Mekka in Sachen Schwammerl. Besonders die allseits beliebten Eierschwammerl sind unter Sammlern heiß begehrt.

Noch stehen wir am Anfang der diesjährigen Schwammerlsaison. Daher ist nun der ideale Moment, um manchen Fragen rund um das Thema Schwammerl auf den Grund zu gehen. Damit noch viele weitere Generationen in den Genuss der vorzüglichen Schwammerln kommen, gilt es beim Pilzsammeln einiges zu beachten.

Sind die Schwammerl ein freies Gut, das jeder pflücken darf?

Die Schwammerlsucher und Schwammerlsucherinnen sind in der Pflicht sich selbst, bevor Sie mit dem Suchen beginnen, einen Überblick über die Verbote und Rechte zu machen. Oft gibt es nämlich regionale und lokale Verordnungen, zum Beispiel in diversen Naturschutzgebieten. Grundsätzlich gilt, dass Pilze, Beeren und sonstiges „Waldobst“ laut §§ 354 und 405 (ABGB) im Eigentum des Waldeigentümers sind. Wenn das Sammeln jedoch nicht ausdrücklich untersagt bzw. anderweitig beschränkt wird, ist das Sammeln von Schwammerln zulässig. Das Forstgesetz § 174 beschränkt die erlaubte Sammelmenge auf 2 kg pro Tag und Person.

Dürfen alle Pilze gesammelt werden?

Zu beachten ist, dass einzelne Arten unter einem besonderen Schutz stehen können und daher überhaupt nicht gesammelt werden dürfen. Auch in diesem Falle empfehlen wir jeweils mit den regionalen Ansprechpartnern in Kontakt zu treten, noch bevor man sich auf die Suche macht.

Wie unterscheidet man einen giftigen von einem ungiftigen Pilz?

Diese Frage ist leider nicht einfach zu beantworten. Oft ähneln sich giftige und essbare Pilz ( zum Beispiel Knollenblätterpilz und Champignonarten) sehr stark. Bevor man sich auf die Pilzjagd macht, ist es ratsam, sich Wissen über Pilze anzueignen. Sind Sie sich nicht sicher, dann sollte man unbedingt die Finger davon lassen. Es gibt auch in jedem Bundesland eine Anlaufstelle, die Sie zu bestimmten Zeiten kontaktieren und gegebenenfalls aufsuchen können. ExpertInnen können Ihnen vor Ort Auskunft geben.

Apovital Empfehlungen für das ­Sammeln von Pilzen

Greifen Sie nur zu Pilzen, die Sie mit Sicherheit kennen. Achtung: Bei jungen Pilzen ist die Verwechslungsgefahr höher.
Sammeln Sie die Pilze nicht in Plastiksackerln, sondern in Stofftaschen oder einem Korb. In den Plasticksackerln beginnen die Pilze schnell zu Schwitzen und verderben somit schneller.
Sammeln Sie nur so viele Pilze, wie Sie auch wirklich brauchen können und so viele die gesetzlichen Rahmenbedingungen zulassen.
Finger weg von schimmligen, weichen, angefressenen oder älteren Pilzen, die bereits Verfärbungen aufweisen. Haben Sie Zweifel, ob der Pilz noch gut ist, lassen Sie ihn lieber stehen.
Essen Sie keine rohen Pilze. Manche, eigentlich genießbare Pilze, sind im rohen Zustand nämlich giftig.
Verlassen Sie den Wald so, wie Sie ihn vorgefunden haben. Müll im Wald ist eine Bedrohung für Tier und Mensch.
Lagern Sie die Pilze an einem kühlen, dunklen und trockenen Ort. Grundsätzlich sind Pilze nur kurz lagerbar, bei zu langer oder falscher Lagerung können Giftstoffe entstehen.
Pilze lassen sich allerdings in Öl gut konservieren. Auch durch Trocknen lassen sich die Pilze länger haltbar machen.

Verhalten bei Verdacht einer ­Pilzvergiftung
Wählen Sie den Vergiftungsnotruf
+43 1 406 43 43 bzw. den allgemeinen Notruf 144. Falls noch vorhanden,
nehmen Sie Reste des Pilzes,
des Erbrochenen oder auch des Essens mit. Handeln Sie rasch, eine Vergiftung kann sich schnell zu einer lebensbedrohlichen Situation aufschaukeln.
ACHTUNG: Manche Vergiftungen zeigen erst einige Stunden nach der Einnahme des Giftstoffes Wirkung.   \\ Aus APOVITAL 7/2017

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